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Wenn Sie in einem kaufmännischen, industriellen oder Dienstleistungsberuf ausbilden möchten, ohne selbst den Abschluss in diesem Beruf oder einen gleich- oder höherwertigen Abschluss zu besitzen, benötigen Sie die Zuerkennung der fachlichen Eignung durch die Industrie- und Handelskammern.
Sie müssen nachweisen können, dass Sie z. B. aufgrund Ihres beruflichen Werdeganges, von Lehrgängen etc. fachlich geeignet sind, in dem betreffenden Beruf auszubilden.
Erforderliche Unterlagen:
Der Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen.
ca. 63 EUR je Ausbildungsberuf