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Rundfunkbeitrag; Anmeldung einer Wohnung

Sie ziehen in eine Wohnung, für die noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird? Dann müssen Sie diese Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Leistungsdetails

Hinweis: Inhaber von Nebenwohnungen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung befreien lassen – hierfür ist ein Antrag erforderlich, der innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen gestellt werden muss.

Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen. 

Durch die solidarische Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR zahlen, unabhängig davon wie viele Personen in der Wohnung leben:

  • Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, melden Sie die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag an.
  • Leben Sie mit mehreren volljährigen Personen in der Wohnung, können Sie selbst entscheiden, wer die Wohnung anmeldet.
  • Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, brauchen Sie sich nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden.

Die Wohnung müssen Sie ab dem Beginn des Monats anmelden, in dem Sie die Wohnung beziehen.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.

Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.

In besonderen Fällen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Beitragsermäßigung beantragen.

Sie sind bereits mit einer Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet? Auf dem Online-Portal können Sie auch noch eine weitere Wohnung anmelden, zum Beispiel eine Zweitwohnung, Nebenwohnung oder privat genutzte Ferienwohnung.

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Wohnung.
  • Sie bewohnen die Wohnung. 
  • Sie sind in der Wohnung gemeldet beziehungsweise im Mietvertrag genannt.
  • Für die Wohnung existiert noch kein Rundfunkbeitragskonto. 
  • Keine andere Person zahlt für die Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag.

Sie können sich online, postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag anmelden.

Online

  • Rufen Sie das Online-Verfahren und folgen Sie der dort bereitgestellten Schritt-für Schritt Anleitung. .
  • Alternativ können Sie die Anmeldung auch postalisch oder telefonisch durchführen.

    Postalisch

    • Rufen Sie das Formular zur Anmeldung einer Wohnung auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" im Format PDF auf. 
    • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

    Telefon

    • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch. 

Rundfunkbeitrag: 18,36 EUR pro Monat

Zahlungsweise: SEPA-Lastschrift oder Überweisung Die Anmeldung der Wohnung ist kostenlos. Für die angemeldete Wohnung müssen Sie dann den Rundfunkbeitrag zahlen. Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:

  • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten: 55,08 EUR
  • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate: 55,08 EUR
  • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate: 110,16 EUR
  • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate: 220,32 EUR

Sie müssen sich direkt nach Einzug in die Wohnung anmelden.

Ihre Anmeldung bearbeitet der Beitragsservice unverzüglich.

Stand: 13.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerische Staatskanzlei