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Die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylsuchenden erfolgt nach Maßgabe der §§ 44 ff. Asylgesetz (AsylG) sowie der Vorschriften des Aufnahmegesetzes (AufnG) und der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl).
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten 
der Zentralen Ausländerbehörde Niederbayern!
            Stadtfeldstraße 11
            
            94469 Deggendorf
        
                Stadtfeldstraße 11
                
                94469 Deggendorf