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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rathausplatz 1
86399 Bobingen
Postfach 1310
86394 Bobingen