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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Von-Seckendorf-Str. 10
91352 Hallerndorf
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