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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
13:45 Uhr - 15:00 Uhrund
13:45 Uhr - 15:00 Uhrund
13:45 Uhr - 17:30 Uhr
Röderstraße 10
90518 Altdorf b.Nürnberg
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