Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
Postfach 1132
85502 Ottobrunn