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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
14:30 Uhr - 17:30 Uhrund
14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Lauensteiner Str. 1
96337 Ludwigsstadt
Postfach 5
96333 Ludwigsstadt