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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Brannenburger Str. 10
83131 Nußdorf a.Inn
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