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Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung

Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.

Verwaltungsgemeinschaft Partenstein

Team Bauverwaltung und Beitragsrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Außerhalb vorgenannter Zeiten Termine gerne nach Vereinbarung; Onlineterminbuchung über die Homepage möglich: https://vg-partenstein.de/kalender/vg/spessart/-/0/extern

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