Logo Bayernportal

Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung

Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hettstadt

SG21 - Hochbau

Anzahl: 1