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Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Postfach 1651
82456 Garmisch-Partenkirchen