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Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung

Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
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Do
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 15:30 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.

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92318 Neumarkt i.d.OPf.