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Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung

Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.

Stadt Bad Berneck i.Fichtelgebirge

Bauverwaltung, Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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95460 Bad Berneck i.Fichtelgebirge

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