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Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung

Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.

Sonstige, bislang nicht zugeordnete Aufgaben

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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