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Abfallratgeber Bayern; Informationssystem

Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte, Unternehmen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.

Für Sie zuständig

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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Leistungsdetails

Der "Abfallratgeber Bayern" ist ein Online-Informationssystem, welches Informationen enthält, die für die Handhabung und Entsorgung von Wertstoffen und Abfällen wichtig sind.

Der ARBA richtet sich an Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen.

Privathaushalte finden hier für ihren Landkreis oder ihre Stadt Ansprechpartner, Hinweise zur Wertstofftrennung und Restmüllstoffentsorgung, Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen, Abfallgebühren, Daten und Fakten der Abfallwirtschaft in Bayern und in den Kommunen. Wissenswertes über Abfallvermeidung, Wiederverwendung und zahlreiche abfallwirtschaftliche Themen ergänzen das vielfältige Angebot.

Unternehmen erhalten Hinweise zu Abfallvermeidung, Abfallbehandlung, Verwerterbetrieben und Entsorgungsfirmen, Förderprogrammen und Informationen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.

Kommunen erhalten Informationen u. a. zu verschiedenen Abfallarten, spezielle Fachhinweise für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Statistiken.

Angebote zu „Bildung und Beruf“, zur „Abfallberatung“ sowie zahlreiche Videos runden das Angebot des Abfallratgebers zu verschiedenen abfallwirtschaftlichen Themen ab.

Internet-Anschluss

  • Abfall; Entsorgung
    Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
  • Abfallentsorgung; Beratung
    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.
  • Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

  • Abfallrecht; Informationen zum Vollzug

    Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

  • Abfallwirtschaft; Informationen
    Eine verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist für eine nachhaltige Entwicklung von großer Bedeutung. Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
  • Kreislauf- und Abfallwirtschaft; Informationen

    Das Landesamt für Umwelt trägt dazu bei, den Stand der Technik bei der Vermeidung, Verwertung, Beseitigung und sonstigen Maßnahmen der Kreislauf- und Abfallbewirtschaftung fortzuschreiben.

     

Stand: 17.09.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz