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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.

Stadt Garching b.München

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Standesamt und Friedhofsverwaltung:

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 3
85748 Garching b.München

Postanschrift

Postfach 1453
85742 Garching b.München