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Die Gemeinden bauen und unterhalten die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes.
Nähere Informationen Ihrer Gemeinde zu Gemeindestraßen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.