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Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung

In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der Kreisverwaltungsbehörde bestätigten Jagdaufsehern.

Stadt Erlangen

Sachbearbeitung Jagd- und Fischereirecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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