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Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung

In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der Kreisverwaltungsbehörde bestätigten Jagdaufsehern.

Stadt Kempten (Allgäu)

301 Allgemeine Rechtsangelegenheit

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Postanschrift

Rathausplatz 29
87435 Kempten (Allgäu)