Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.
Mozartstr. 25
91522 Ansbach
Postfach 608
91511 Ansbach
Föhrenberggasse 30
91550 Dinkelsbühl
Postfach 150
91542 Dinkelsbühl
Stresemannplatz 15
90763 Fürth
90744 Fürth
Hindenburgplatz 1
91710 Gunzenhausen
91709 Gunzenhausen
Mannstraße 11
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postfach 1164
91533 Rothenburg ob der Tauber
Schloßplatz 7
97215 Uffenheim
Schloßplatz 7
97215 Uffenheim
Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer
benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei
Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.
Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.
In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.
mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse
Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.
keine
Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes
Gegen Entscheidungen des Finanzamts (z.B. Versagung der steuerlichen Abmeldung) ist der Einspruch das richtige Mittel, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder elektronisch eingelegt werden muss.