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Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften

Die "Brandschutzdienststelle" kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

30 Öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz, Gewerbewesen, Jagdrecht

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