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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet III/1 - Kämmerei

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Sprechzeiten am Nachmittag und Termine nur vorheriger Vereinbarung.

Hausanschrift

Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift

Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber