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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Rosenheim

201 - Allgemeine Kämmereiverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0) 8031/365-01 oder per E-Mail an poststelle@rosenheim.de zu den oben angegebenen Öffnungszeiten.

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