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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausstr. 25
97514 Oberaurach
Postfach 9
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