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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Freilassing

Kulturelles, Lokwelt, Tourismus

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Freitag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr

Hausanschrift

Westendstraße 5
83395 Freilassing

Postanschrift

Westendstraße 5
83395 Freilassing