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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Kolbermoor

Kindertagesstätten, Schulen und Jugend

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83059 Kolbermoor

Postanschrift

Rathausplatz 1
83059 Kolbermoor