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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Stadt Wolfratshausen - Referat 03 - Bildung und Soziales

Bildung und Soziales

Stadt Wolfratshausen

Hausanschrift

Marienplatz 1
82515 Wolfratshausen

Postanschrift

Marienplatz 1

82515 Wolfratshausen

Telefon

+49 8171 214-0

Asyl und Integration

Stadt Wolfratshausen

Hausanschrift

Obermarkt 7
82515 Wolfratshausen

Postanschrift

Obermarkt 7

82515 Wolfratshausen

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 02.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales