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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Bad Kissingen - Referat I-1 Finanzverwaltung

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Zu den öffentlichen Einrichtungen der Stadt Bad Kissingen mit Benutzungsgebühren gehören:

  • das Museum Obere Saline
  • der Wild-Park Klaushof
  • das Terrassenschwimmbad
  • das Stadtarchiv
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales