Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie neben Ihrem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse haben, werden die Arbeitslöhne aus diesen Arbeitsverhältnissen nach Steuerklasse VI besteuert.
Mozartstr. 25
91522 Ansbach
Postfach 608
91511 Ansbach
Föhrenberggasse 30
91550 Dinkelsbühl
Postfach 150
91542 Dinkelsbühl
Stresemannplatz 15
90763 Fürth
90744 Fürth
Hindenburgplatz 1
91710 Gunzenhausen
91709 Gunzenhausen
Mannstraße 11
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postfach 1164
91533 Rothenburg ob der Tauber
Schloßplatz 7
97215 Uffenheim
Schloßplatz 7
97215 Uffenheim
Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.
Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.
Bayernweite Ergänzung
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Bayernweite Ergänzung
keineBayernweite Ergänzung
keine