Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie neben Ihrem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse haben, werden die Arbeitslöhne aus diesen Arbeitsverhältnissen nach Steuerklasse VI besteuert.
Ernst-Reuter-Str. 60
95030 Hof
Postfach 1368
95012 Hof
Hofer Str. 1
95213 Münchberg
Hofer Str. 1
95213 Münchberg
Carl-Seyffert-Straße 3
95119 Naila
Carl-Seyffert-Straße 3
95119 Naila
Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.
Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.
Bayernweite Ergänzung
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Bayernweite Ergänzung
keineBayernweite Ergänzung
keine