Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie neben Ihrem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse haben, werden die Arbeitslöhne aus diesen Arbeitsverhältnissen nach Steuerklasse VI besteuert.
Schubertstr. 10
91052 Erlangen
91051 Erlangen
Amberger Str. 76
91217 Hersbruck
Amberger Str. 76
91217 Hersbruck
Spitalwinkel 3
91161 Hilpoltstein
Postfach 1180
91155 Hilpoltstein
Theodor-Heuss-Str. 63
91126 Schwabach
91124 Schwabach
Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.
Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.
Bayernweite Ergänzung
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Bayernweite Ergänzung
keineBayernweite Ergänzung
keine