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Kinder- und Jugendarbeitsschutz; Beantragung einer Ausnahme vom Beschäftigungsverbot bei Mitwirkung bei Veranstaltungen

Für die gestaltende Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen im Kultur- und Medienbereich (z. B. bei Film- und Fernseh- oder Theaterproduktionen) ist eine Ausnahmebewilligung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes erforderlich.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Dezernat 1 – Sozialer Arbeitsschutz und Organisation des Arbeitsschutzes

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