Logo Bayernportal

Jugendarbeitsschutz; Beantragung einer Ausnahmebewilligung für die gestaltende Mitwirkung bei Veranstaltungen im Kultur- und Medienbereich

Für die gestaltende Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen im Kultur- und Medienbereich (z. B. bei Film- und Fernseh- oder Theaterproduktionen) ist eine Ausnahmebewilligung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes erforderlich.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Dezernat 1 – Sozialer Arbeitsschutz und Organisation des Arbeitsschutzes

Anzahl: 1