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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Stadt Erlangen

Abt. Geburten

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 14:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

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Montag: 08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

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