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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Große Kreisstadt Traunstein

SG 42 Standesamt

Öffnungszeiten

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Dienstag und Donnerstag nach Terminvereinbarung bis 18 Uhr

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