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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Gemeinde Krailling

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
82152 Krailling

Postanschrift

Postfach 1364
82142 Planegg