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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 20 Vormundschaften und Unterhaltsangelegenheiten

Öffnungszeiten

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