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Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz

Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen.

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Wasserrechtsbehörde

Stadt Fürth

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

Postanschrift

Postfach

90744 Fürth

E-Mail

oa@fuerth.de

Telefon

+49 911 974-0

Webseite

www.fuerth.de

Leistungsdetails

Von Ihrer Gemeinde erhalten Sie nähere Informationen über die Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu begrenzen, sowie zu der für Ihr Gemeindegebiet kritische Hochwassermarke.

Kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen können im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) mit Finanzmitteln des Freistaates Bayern gefördert werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Verwandte Themen". 

Über Ihre Gemeinde erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise.

Allgemeine Tipps zum Verhalten bei Hochwasser finden sie unter "Weiterführende Links".

Für Fragen zum Thema Hochwasserschutz steht Ihnen auch Ihr Wasserwirtschaftsamt zur Verfügung.

Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz