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Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz

Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Kitzingen - SG 31 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leistungsdetails

Von Ihrer Gemeinde erhalten Sie nähere Informationen über die Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu begrenzen, sowie zu der für Ihr Gemeindegebiet kritische Hochwassermarke.

Ergänzung: Große Kreisstadt Kitzingen

Ab einem Wasserstand von 2,70 m werden erste Maßnahmen gegen Hochwasser eingeleitet.

Hochwasserinfo: 09321/ 20-3110

 

Ein überörtlicher Hochwasserlagebericht ist

  • beim Landesamt für Umwelt über Telefon: 089/ 9214-1588,
  • im Videotext des Bayer. Rundfunks über Tafel 647 und
  • im Internet unter www.hnd.bayern.de

abrufbar.

Im Internetangebot stehen zusätzliche Informationen zu den Pegel und Links zu weiteren Informationsangeboten, z. B. zum Deutschen Wetterdienst bereit.

Kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen können im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) mit Finanzmitteln des Freistaates Bayern gefördert werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Verwandte Themen". 

Über Ihre Gemeinde erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise.

Allgemeine Tipps zum Verhalten bei Hochwasser finden sie unter "Weiterführende Links".

Für Fragen zum Thema Hochwasserschutz steht Ihnen auch Ihr Wasserwirtschaftsamt zur Verfügung.

Stand: 26.05.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz