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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstraße 6
63808 Haibach
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