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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
und
14:00 Uhr - 17:30 UhrBürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Mo. bis Fr. von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Sozialstelle
Donnerstagvormittag Termine nur nach Vereinbarung
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
Postfach 1155
82018 Taufkirchen