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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg
Gartenstr. 1
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