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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Tilly-Park 1 a
86633 Neuburg a.d.Donau
Tilly-Park 1a
86633 Neuburg a.d.Donau