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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Stadt Rehau - Hauptamt

Stadt Rehau

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Martin-Luther-Str. 1
95111 Rehau

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Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 02.11.2025
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