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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Aholming

Gemeinde Aholming

Hausanschrift

Untere Römerstr. 2
94527 Aholming

Postanschrift

Untere Römerstr. 2

94527 Aholming

Telefon

+49 9938 9505-0

Webseite

www.aholming.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales