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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Dörfles-Esbach - H 11 - Hauptamt

Gemeinde Dörfles-Esbach

Hausanschrift

Rosenauer Straße 12
96487 Dörfles-Esbach

Postanschrift

Postfach 40

96487 Dörfles-Esbach

Telefon

+49 9561 2333-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 02.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales