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Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet IV/5 - Tiefbau Verwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Außerdem nach telefonischer Vereinbarung

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