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Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

Gemeinde Schwaig b.Nürnberg

Ordnungs- und Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg

Postanschrift

Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg