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Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Prien a.Chiemsee

Hausanschrift

Alte Rathausstraße 13
83209 Prien a.Chiemsee

Postanschrift

Postfach 1461

83204 Prien a.Chiemsee

Telefon

+49 8051 9057-0

Gemeinde Aschau i.Chiemgau

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Kampenwandstraße 36
83229 Aschau i.Chiemgau

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Kampenwandstraße 36

83229 Aschau i.Chiemgau

Leistungsdetails

Wassergefährdende Stoffe sind nach § 62 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.

Treten solche Stoffe bei einem Unfall aus, können sie entweder über den direkten Weg in ein Gewässer oder über die Versickerung über den Boden zu einer Gewässerverunreinigung führen.

Die gemeindlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren) nehmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen die Pflichtaufgabe der Gemeinden zur Gefahrenabwehr bei Unglücksfällen entsprechend Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wahr.

Es ist daher notwendig, bei derartigen Unfällen die Feuerwehr oder Polizei möglichst schnell zu informieren. Gesetzlich zur Anzeige verpflichtet ist dabei nicht nur der Anlagenbetreiber, sondern auch derjenige, der eine Anlage befüllt oder entleert, stilllegt, ausbaut oder beseitigt, instand hält, instand setzt, reinigt, überwacht oder überprüft (vgl. § 24 Absatz 2 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV).

Geben Sie möglichst genaue Informationen, insbesondere über den Unfallort und Unfallzeit sowie Art und Menge der freigesetzten Stoffe an.

Die Feuerwehr-Einsatzzentrale oder Polizeidienststelle übernimmt dann die Alarmierung weiterer Stellen wie z. B. Kreisverwaltungsbehörde, Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt.

Bitte informieren Sie die Feuerwehr oder Polizei unverzüglich.

Stand: 15.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz